Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 19.11.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Feststellung der Schlussbilanz 2019 und Entlastung
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Schlussbilanz der Gemeinde Herrngiersdorf zum 31.12.2019 wird mit einer Bilanzsumme von 24.238.665,68 € festgestellt. Der Jahresüberschuss von 1.113.692,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gemeinderat Herrngiersdorf erteilt zur Jahresrechnung 2019 Entlastung.
2. Vergabe des Auftrages für die Beleuchtung am Feuerwehrhaus Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf beauftragt mit der Lieferung und Montage der Beleuchtung am Feuerwehrhaus Sandsbach die Firma Neßlauer GmbH, Neufahrn, mit einem Bruttoangebotspreis von 26.535,81 €.
3. Errichtung eines Einfahrtstores beim Gemeindehaus Herrngiersdorf
Der Gemeinderat Herrngiersdorf beauftragt die Firma Metallbau Reitinger, Hausen, zur Lieferung und Montage des Zweiflügeltores für das Gemeindehaus, Bernhardstaße 29, Herrngiersdorf, zum Bruttoangebotspreis von 3.224,80 €.
4. Anpassung des Mitgliedsbeitrages durch den VÖF
Die Gemeinde Herrngiersdorf ist mit der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 0,50 € auf 0,60 € pro Einwohner ab dem Jahr 2021 durch den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V. einverstanden.
In der Sitzung vom 15.10.2020 hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:
1. Vorlage der Jahresrechnung 2019
Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019 wird von Kämmerer Wagner vorgetragen und in den wichtigsten Positionen erläutert. Der Gemeinderat nimmt ihn gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergegeben.
2. Vergabe von Aufträgen für das Feuerwehrhaus
a) Photovoltaikanlage
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt den Auftrag für die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage am Feuerwehrhaus Sandsbach an die Firma Sonnenstrom Bauer, Kelheim, zum Bruttoangebotspreis von 46.193,29 €.
b) Werkstatteinrichtung
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Hofmann, München, den Auftrag für die Werkstatteinrichtung mit Regalen im Feuerwehrhaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 10.304,38 €.
Der Auftrag für die Absturzsicherung für den Bereich über der Werkstatt wird an die Firma Lagerkonzept, Altmannstein, zum Bruttoangebotspreis von 1.178,10 € vergeben.
3. Beschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz am Mühlberg
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Maier, Altenmarkt, den Auftrag für die Lieferung und Montage des Spielturms mit Zubehör am Spielplatz „Mühlberg“ zum Bruttoangebotspreis von 16.014,92 €.
4. Digitale Ausstattung für die Grundschule
Die Gemeinde Herrngiersdorf beschafft bei der Firma Mawoh, Langquaid, für die Grundschule Sandsbach 15 zusätzliche iPads auf der Basis des bisher vorliegenden Angebots.
5. Anschaffungen für den Bauhof
a) Hochdruckreiniger
Die Gemeinde Herrngiersdorf wird für den Bauhof sowie für die FF Sandsbach beim Maschinenring je einen Hochdruckreiniger Kärcher für Warmwasser mit Handspritzpistole und Betriebsdruck 180 bar erwerben. Der Wasserdurchsatz beträgt 100 Liter/Stunde. Der Kaufpreis beträgt pro Gerät 2.995,00 € (brutto).
b) Anhänger
Die Gemeinde Herrngiersdorf erwirbt bei der Firma Anhängerpark, Hausen, einen Brenderup Maschinentransporter Typ MT, zum Bruttoangebotspreis von 4.490,00 €.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.09.2020 folgende Themen behandelt:
1. Vorstellung des überarbeiteten Entwurfs für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Beim Oberfeld“ und Billigung des Entwurfs
Die Gemeinde Herrngiersdorf billigt den vom Büro Komplan, Landshut, ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf „Beim Oberfeld“ einschließlich Begründung und Umweltprüfung in der Fassung vom 17.09.2020 unter Einarbeitung der vorgenannten Änderungen und Ergänzungen. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Straßenbenennung für die Erschließungsstraße „An den Gärten“
Der Gemeinderat Herrngiersdorf beschließt für die neue Erschließungsstraße in Sandsbach als Straßennamen „An den Gärten“.
3. Auftragsvergabe für die Spinde im Feuerwehrhaus Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf beschließt, den Auftrag für die 83 Spinde für das Feuerwehrhaus in Sandsbach der Firma Kessler 6 Söhne, Stuttgart, zum Bruttoangebotspreis von 13.912,06 € zu erteilen.
4. Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage bei der Grundschule Sandsbach
Der Gemeinderat Herrngiersdorf beschließt, dass die Geschwindigkeitsmess-anlage von der Firma Bremicker in Höhe von 2.572,40 € angeschafft wird.
5. Antrag auf Beschaffung eines Gerätewagens Logistik als Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges der Feuerwehr Gemeinde Herrngiersdorf
Der Gemeinderat Herrngiersdorf stimmt dem Antrag auf Beschaffung eines GWL2 mit Modul Wasserversorgung als Ersatzbeschaffung für das TSF zu.
6. Abgasabsauganlage für den 3. Stellplatz in der Fahrzeughalle im FF-Haus Herrngiersdorf
Der Gemeinderat Herrngiersdorf beschließt, den Auftrag für die Abgasabsauganlage an die Firma s.tec Germany, 58099 Hagen, zum Bruttopreis von 4.285,56 € zu vergeben. Eine Kostenersparnis hinsichtlich der Hebebühne ist vor Auftragserteilung zu prüfen.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 13.08.2020 mit folgenden Themen befasst:
1. Vergabe des Auftrages für das LF20 KatS der FF Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt für die Beschaffung des Löschfahrzeuges LF20 KatS der FF Sandsbach folgende Aufträge:
Los 1 – Fahrgestell: Firma MAN Deutschland
Brutto 99.365,00 €
Los 2 – feuerwehrtechn. Aufbau: Firma Rosenbauer Deutschland GmbH
Brutto 314.143,34 €
Los 3 – feuerwehrtechn. Beladung: Firma Wolfgang Jahn GmbH
Brutto 42.413,56 €
abzüglich Schlauchmaterial in Höhe von ca. 3.000 €
2. Vergabe der Fliesenarbeiten für das Feuerwehrhaus Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Regental Fliesen GmbH den Auftrag für die Fliesenarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 48.352,16 €.
3. Vorstellung des überarbeiteten Vorentwurfs für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Beim Oberfeld“
Bei der nun vorliegenden Planung befinden sich insgesamt 25 Baugrundstücke mit folgender Aufteilung:
2 Parzellen für Geschosswohnungsbau für max. 5 WE
4 Parzellen für Doppelhausbebauung mit je 1 WE
19 Parzellen für Einfamilienhausbebauung mit je 1 WE
Die Grundstücksgrößen bewegen sich beim Geschosswohnungsbau bei ca. 800 m2, bei den Doppelhäusern zwischen 350 m² und 550 m² und bei den Einfamilienhäusern zwischen 500 m² und 700 m².
Die Verkehrserschließung ist nun durchgängig auf ein Ringstraßensystem ausgelegt. Alle Parzellen erhalten einen unmittelbaren Anschluss an dieses Straßensystem. Hinterliegergrundstücke sind nicht mehr vorhanden. Der Standort wird nun aus Richtung Norden von der Bernhardstraße über eine Zufahrtsstraße erschlossen mit Anbindung an die vorhandene Siedlung im Westen sowie an die in Richtung Süden möglichen Erweiterungsflächen. Am Ostrand befindet sich der endgültige Siedlungsrand.
Ebenso findet weiterhin eine vollständige Berücksichtigung der Niederschlagswasserbeseitigung am Standort über ein Graben- und Rückhaltesystem Berücksichtigung, zum Schutz aller Grundstücke.
Ebenso ist das Konzept bestmöglich auf die vorhandene Topographie ausgerichtet.
Auf Anregung verschiedener Gemeinderäte hin soll noch folgendes geprüft werden:
- Anlage von Parkstreifen auf dem vorgesehenen Mehrzweckstreifen
- Enge Straßenführung am Übergang zum vorhandenen Baugebiet zur Geschwindigkeitsreduzierung
- Tiefgaragen bei den geplanten Mehrfamilienhäusern
4. Beschaffung einer Alarmierungsapp für die gemeindlichen Feuerwehren
Die Gemeinde Herrngiersdorf beschafft bei der Firma NM-BOS-Solutions, Bad Abbach, eine Alarmierungsapp mit Zubehör für die gemeindlichen Feuerwehren zum Bruttoangebotspreis von 4.138,64 €.
In der Sitzung am 16.07.2020 wurde vom Gemeinderat folgende Tagesordnung abgehandelt:
1. Weiterer Breitbandausbau im Rahmen der neuen Gigabitrichtlinie
Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern erstmals gigabitfähige Breitbandnetze auch in Bereichen, in denen bereits eine Bandbreite von mehr als 30 Mbit/s im Download verfügbar ist.
Die Aufgreifschwelle, die die Bandbreite beschreibt, unterhalb derer eine Förderung möglich ist, wurde für Privatanschlüsse auf 100 Mbit/s im Download und für gewerbliche Anschlüsse auf 200 Mbit/s symmetrisch festgelegt.
Förderfähig ist der Breitbandausbau jedoch nur in sogenannten weißen Flecken (kein Netz mit mindestens 30 Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netz mit 30 Mbit/s im Download).
Zur Festlegung der förderfähigen Erschließungsgebiete ist somit eine aufwändige und detaillierte Voruntersuchung erforderlich.
So muss der Zuwendungsempfänger beispielsweise hausgenau die verfügbaren Versorgungsbitraten der unterschiedlichen Netzbetreiber ermitteln und darstellen. Hierbei ist darüber hinaus noch zwischen Gewerbebetrieben und Privathaushalten zu unterscheiden.
Um auch möglichst schnell in dieses neue Förderprogramm einsteigen und den Breitbandausbau zukunftsorientiert voranbringen zu können, ist es deshalb notwendig, in die entsprechenden Voruntersuchungen einzusteigen.
Die Zeitschiene für das ganze Verfahren bis zum Abschluss der Ausbauarbeiten wird bis zu fünf Jahren betragen.
Die Gemeinde Herrngiersdorf beauftragt das Büro Corwese mit der Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung sowie der Durchführung des Auswahl- und Förderverfahrens für das neue Bayerische Gigabitprogramm gemäß dem vorliegenden Angebot zum Nettoangebotspreis von 6.970 € zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
2. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Sittelsdorf
Die Gemeinde Herrngiersdorf beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Sittelsdorf in ein Dorfgebiet (MD) in folgenden Bereichen:
- Verlängerung des Anwesens Hs.Nr. 7 in nördlicher Richtung bis einschließlich der Anwesen Hs.Nr. 3 und Hs.Nr. 1 in einer Breite von ca. 40 Metern. Es handelt sich um Teilflächen der Flurstücke Nr. 503, 504, 543 und 545 der Gemarkung Herrngiersdorf.
- Verlängerung auf dem Flurstück Nr. 486 in südwestlicher Richtung um 50 Meter ab der bestehenden Lagerhalle in der vollen Grundstücksbreite.
3. Vergabe des Auftrages für den Waschplatz mit Ölabscheider am Feuerwehrhaus Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Teubl Bau GmbH, Herrngiersdorf, den Auftrag für den Waschplatz mit Ölabscheider beim Feuerwehrgerätehaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 75.648,79 €.
4. Beteiligung am Labertal-Projekt 2030
Die Gemeinde Herrngiersdorf unterstützt den Landschaftspflegeverband Kelheim e.V. für seine satzungsgemäßen Aufgaben im Bereich Naturschutz- und Umweltschutz mit einem Zuschuss in Höhe von jährlich 2. 500 € auf drei Jahre.
5. Zuschussantrag für die Turmsanierung der Pfarrkirche Semerskirchen
Die Gemeinde Herrngiersdorf gewährt der Kath. Kirchenstiftung Semerskirchen für die Renovierung des Turms der Pfarrkirche in Semerskirchen eine einmalige freiwillige Zuwendung in Höhe von 10 % der voraussichtlichen Kosten von etwa 80.000 €.
6. Sanierungsarbeiten am Gemeindehaus Herrngiersdorf
Die Gemeinde Herrngiersdorf lässt am Gemeindehaus in Herrngiersdorf folgende Sanierungsmaßnahmen durchführen:
- Statikprüfung des Kellers
- Badrenovierung
- Renovierung der oberen Toilette
- Erneuerung des Bodens im Flur sowie im 1. Zimmer
- Entfernung der Verkleidung am Gang
- Öffnung der mit Rigipsplatten verschlossenen Türen
In der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Vorstellung der Planungsentwürfe für das Baugebiet „Beim Oberfeld“
Der Gemeinderat Herrngiersdorf hat die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes zur Siedlungserweiterung in der Gemeinde Herrngiersdorf beschlossen, da weiterer Bedarf an Wohnsiedlungsflächen gegeben ist. Zielsetzung ist deshalb die wohnliche Weiterentwicklung der Gemeinde zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Südosten entlang der Bernhardstraße (KEH24), in Fortführung der bestehenden Wohnsiedlung.
Die beiden vorgestellten Varianten werden rege im Gremium diskutiert.
Man ist letztendlich einheitlich der Meinung das vor dem Billigungsbeschluss die besprochenen Änderungen nochmals vorgestellt werden.
Diese sind:
- Bei den beiden Parzellen an der Zufahrt zum Baugebiet (wie bei Konzept II) soll nicht nur eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus möglich sein, sondern sowohl ein Mehrfamilienhaus, Doppelhaus oder Einfamilienhaus.
- Desweiteren soll auf den 3 weiteren Parzellen im Norden entlang der Bernhardstraße sowohl eine Bebauung mit Einfamilienhaus als auch mit einem Doppelhaus im Bebauungsplan vorgesehen werden.
- Die Straßenführung bei der Einfahrt von der Bernhardstraße soll nicht gerade nach Süden verlaufen, sondern etwas gebogener als bei Konzept II gestaltet werden.
- Die Verbindung zu einer möglichen Erweiterung im Süden soll zwischen die Parzellen 2 und 3 bzw. 3 und 4 eingeplant werden.
- Die Erschließungsstraße soll als Rundweg geplant werden. (wie bei Konzept I) mit einem Fußweg im Osten zum Feldweg als Durchgang.
2. Vergabe des Auftrages für die Erschließung des Baugebietes „An den Gärten“
Die Gemeinde Herrngiersdorf vergibt den Auftrag zur Erschließung des Baugebietes „An den Gärten“ an das günstigst bietende Unternehmen, die Firma Pritsch, Herrngiersdorf, zur Gesamtangebotssumme von 752.076,53 € brutto.
3. Vergabe von Aufträgen für das Feuerwehrhaus Sandsbach;
a) Brandschutztüren
Die Gemeinde Herrngiersdorf vergibt den Auftrag an die Schreinerei Hetzenecker zum Angebotspreis von 32.128,81 € brutto.
b) Fassadenarbeiten
Die Gemeinde Herrngiersdorf vergibt den Auftrag an die preisgünstigste Firma, Zimmerei Kittelmann, zum Angebotspreis von 27.998,68 € brutto.
c) Innentüren
Die Gemeinde Herrngiersdorf vergibt den Auftrag an die Schreinerei Kammermeier zum Angebotspreis von 13.269,69 € brutto
Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten befasst:
1. Beschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof
Die Gemeinde Herrngiersdorf erwirbt bei der Firma Dietl in Feldkirchen einen Fiat Ducato mit Doppelkabine, Tageszulassung, zum Bruttoangebotspreis von 32.500 €.
2. Bestellung eines Jugendbeauftragten sowie eines Seniorenbeauftragten
a) Jugendbeauftragter
Der Gemeinderat Herrngiersdorf ernennt Gemeinderat Johannes Rockermeier zum Jugendbeauftragten der Gemeinde Herrngiersdorf.
b) Seniorenbeauftragte
Der Gemeinderat Herrngiersdorf ernennt Gemeinderätin Claudia Steger zur Seniorenbeauftragten.
3. Ernennung des ehemaligen Bürgermeisters Josef Barth zum Altbürgermeister
Die Gemeinde Herrngiersdorf verleiht die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ gemäß Art. 29 Abs. 4 KWBG aufgrund seiner langjährigen Verdienste ab 01.05.2020 an den ausgeschiedenen Bürgermeister Josef Barth.
4. Vegetationspflege am Kirchberg in Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt dem Maschinenring Niederbayern den Auftrag für die Vegetationspflege am Kirchberg zum angebotenen Pauschalpreis von 650 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Entsorgung des Grünguts erfolgt durch die Kirchenverwaltung.
5. Verkehrsspiegel Einmündung Kirchenweg / Kreisstraße
Die Gemeinde Herrngiersdorf beantragt beim Landkreis Kelheim, an der besagten Stelle bei der Einmündung des Kirchenweges in die Kreisstraße in Herrngiersdorf einen Verkehrsspiegel aufstellen zu dürfen.
6. Zuschuss zur Sportplatzsanierung an den TSV Herrngiersdorf
Die Gemeinde Herrngiersdorf übernimmt die Kosten der Generalsanierung und der Bewässerungsanlage am Hauptspielfeld des TSV Herrngiersdorf bis zu dem in der Aufstellung angegebenen Betrag von 59.528,27 €.
7. Folgenden Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
a) Antrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in Sandsbach auf Fl.Nr. 732/33, Gemarkung Langquaid
b) Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1/2, Gemarkung Herrngiersdorf
c) Antrag zum Neubau einer Garage mit Geräteraum in Altbach auf Fl.Nr. 955/1, Gemarkung Herrngiersdorf
Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Herrngiersdorf am 07.05.2020
Nach einer Gedenkminute für den verstorbenen Gemeinderat Albert Grundner und einer Eröffnungsrede der neu gewählten Bürgermeisterin Ida Hirthammer nimmt das älteste anwesende Mitglied des Gemeinderates, Herr Johann Brunner, der neu gewählten ersten Bürgermeisterin, Frau Ida Hirthammer, folgenden Diensteid gemäß Art. 27 KWBG ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
1. Bürgermeisterin Ida Hirthammer nimmt anschließend den neugewählten Gemeinderatsmitgliedern Michael Brunner, Claus Janker, Johannes Kaufmann, Anton Mayer, Matthias Pritsch, Johannes Rockermeier und Claudia Steger folgenden Amtseid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Gemeinderat beschloss danach einstimmig, wie bisher nur einen zweiten Bürgermeister und keinen weiteren Bürgermeister zu wählen.
Bei der geheimen Wahl des 2. Bürgermeisters erhielt Josef Ebenslander von den 13 Mitgliedern des Gemeinderats 13 Stimmen.
Auf Befragen durch die 1. Bürgermeisterin erklärte der neugewählte 2. Bürgermeister Josef Ebenslander, dass er die Wahl annimmt. Er bedankte sich für das große Vertrauen.
Als weiterer Stellvertreter der 1. Bürgermeisterin in der Geschäftsordnung wurde anschließend einstimmig das dienstälteste Gemeinderatsmitglied Georg Blümel bestimmt.
Nach dem Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sowie der neuen Geschäftsordnung wurde über die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse abgestimmt.
Die Ausschüsse wurden wie folgt besetzt:
Grundstücks- und Bauausschuss |
|||
Vorsitz | Hirthammer Ida | Stellvertreter | Ebenslander Josef |
Vertreter | Ebenslander Josef | Bischof Josef | |
Mayer Anton | Kaufmann Johannes | ||
Janker Claus | Höglmeier Stefan | ||
Brunner Michael | Steger Claudia | ||
Rockermeier Johannes | Blümel Georg | ||
Brunner Johann | Pritsch Matthias |
Haushalts- und Finanzausschuss |
|||
Vorsitz | Hirthammer Ida | Stellvertreter | Ebenslander Josef |
Vertreter | Kaufmann Johannes | Pritsch Matthias | |
Bischof Josef | Janker Claus | ||
Ebenslander Josef | Brunner Michael | ||
Blümel Georg | Brunner Johann | ||
Kindergarten-, Schul-, Jugend- und Seniorenausschuss |
|||
Vorsitz | Hirthammer Ida | Stellvertreter | Ebenslander Josef |
Vertreter | Janker Claus | Mayer Anton | |
Brunner Michael | Ebenslander Josef | ||
Steger Claudia | Pritsch Matthias | ||
Rockermeier Johannes | Blümel Georg | ||
Rechnungsprüfungsausschuss |
|||
Vertreter | Kaufmann Johannes | Stellvertreter | Brunner Michael |
Pritsch Matthias | Steger Claudia | ||
Mayer Anton | Höglmeier Stefan | ||
Blümel Georg | Rockermeier Johannes | ||
Den Vorsitz übernimmt GR Georg Blümel, Stellvertreter ist GR Anton Mayer. | |||
Ferienausschuss |
|||
Vorsitz | Hirthammer Ida | Stellvertreter | Ebenslander Josef |
Vertreter | Ebenslander Josef | Pritsch Matthias | |
Bischof Josef | Brunner Michael | ||
Höglmeier Stefan | Janker Claus | ||
Brunner Johann | Rockermeier Johannes |
Berufung der weiteren Vertreter der Gemeinde und deren Stellvertreter zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft:
Vertreter | Hirthammer Ida | Stellvertreter | Ebenslander Josef |
Bischof Josef | Mayer Anton | ||
Höglmeier Stefan | Kaufmann Johannes |
Bestellung der Verbandsräte und deren Stellvertreter für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rottenburger Gruppe
Verbandsrat | Hirthammer Ida | Stellvertreter | Ebenslander Josef |
Brunner Johann | Blümel Georg |
Zuschussanträge des TSV Herrngiersdorf
Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung befasste sich der Gemeinderat noch mit den Zuschussanträgen des TSV Herrngiersdorf zur Regeneration des Trainingsplatzes sowie der Generalsanierung mit Erneuerung der Bewässerungsanlage am Hauptspielfeld.
Die Gemeinde Herrngiersdorf gewährt dem TSV Herrngiersdorf einen Zuschuss von 75 % der voraussichtlichen Kosten von 4.386,40 € für die Regeneration des Trainingsplatzes.
Einer Generalsanierung der Rasentragschicht sowie einer Erneuerung der Bewässerungsanlage auf dem Hauptspielfeld des TSV Herrngiersdorf stimmte der Gemeinderat zu. Über die Höhe des Zuschusses soll in der nächsten Sitzung nach Vorlage weiterer Unterlagen entschieden werden.
In der letzten Sitzung der alten Legislaturperiode am 23.04.2020 hat der Gemeinderat folgende Themen behandelt:
1. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „An den Gärten“; Behandlung der Einwendungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat Herrngiersdorf nimmt Kenntnis von der Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung.
Der Bebauungsplan “An den Gärten“ wird unter Berücksichtigung der heutigen Beschlussfassung sowie der redaktionellen Ergänzungen in der heutigen Fassung vom 23.04.2020 einschließlich Begründung und Umweltbericht vom 23.04.2020 festgestellt und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung erhoben.
Der Bebauungsplan kann mit der Bekanntmachung in Kraft treten. Ein Genehmigungsverfahren ist nicht erforderlich.
2. Vorstellung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „An den Gärten“ durch das Ing. Büro Lichtenecker & Spagl
Der zu diesem Tagesordnungspunkt anwesende Ingenieur Lichtenecker stellt die vorgesehene Erschließungsplanung vor.
Insgesamt werden 15 Einzel- bzw. Doppelhaushälften über eine neue Haupterschließungsstraße mit Wendeanlage sowie zwei Stichstraßen erschlossen. Die Haupterschließungsstraße hat eine Länge von rund 177 m, eine Breite von 5 m ohne Gehweg, eine max. Längsneigung von 6,6 % und erschließt 7 Bauparzellen. Beim vorgesehenen Wendeplatz mit einem Radius von 18 m besteht Wendemöglichkeit für ein dreiachsiges Müllfahrzeug. Die beiden Stichstraßen haben jeweils eine Länge von rund 30 m und ebenfalls 5 m Breite. Sie erschließen jeweils 4 Bauparzellen.
Der Kanalbau erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird zum bestehenden Mischwasserkanal in der oberen Dorfstraße abgeleitet. Das Regenwasser soll zum bestehenden Regenwasserkanal abgeleitet werden. Der dortige Regenwasserkanal muss noch zusätzlich erneuert werden. Das Niederschlagswasser soll über einen dezentralen Retentionsspeicher auf dem Grundstück sowie einem Stauraumkanal zurückgehalten werden.
Der Schmutzwasserkanal wird mit Durchmesser DN 200 in Kunststoffrohren ausgeführt. Der Regenwasserkanalneubau erfolgt im Baugebiet mit Rohrleitungen aus Stahlbeton DN 300 bis DN 400 sowie im Bereich des Biberger-Berges mit Rohleitungen aus Stahlbeton DN 400 bis DN 500. Der Stahlraumkanal erfolgt mit Rohrleitungen aus Stahlbeton DN 2000 auf einer Länge von 26 m. Zusätzlich wird ein Drosselschachtbauwerk eingebaut. Das Rückhaltevolumen ist für ein fünfjähriges Regenereignis mit einer Menge von 125 m³ eingeplant.
Der Gemeinderat Herrngiersdorf ist mit der vorgelegten Planung des Ingenieurbüros Lichtenecker & Spagl einverstanden. Die öffentliche Ausschreibung kann auf dieser Grundlage durchgeführt werden.
3. Antrag zur Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs am Sonnenhang
1. Bürgermeister Barth gibt das Schreiben, welches von verschiedenen Anliegern der Straße am Sonnenhang unterzeichnet wurde, bekannt.
Diese Straße ist aus seiner Sicht ohnehin beruhigt. Wegen der vorhandenen Einmündungen der Querstraßen könne im Prinzip nicht schnell gefahren werden. Die Einführung einer Spielstraße würde bedeuten, dass alle Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit, d.h. 4 – 7 km/h fahren müssten.
Der anwesende Ingenieur Lichtenecker stellt fest, dass hier größtenteils nur Anliegerverkehr herrsche. Falls zu schnell gefahren werde, erfolge dies meist von den Anliegern selber. Bei einer Spielstraße müssten auch separate Parkplätze ausgewiesen werden. Ferner müsse eine optische Abgrenzung erfolgen. In einer Spielstraße sind Fußgänger und Autoverkehr grundsätzlich gleichberechtigt.
Der Antrag wurde daher einstimmig abgelehnt.
4. Abschiedsworte
1. Bürgermeister Barth richtet zum Abschluss des öffentlichen Teiles noch Abschiedsworte an das Gremium. Er blickt zurück auf die Maßnahmen, welche in den vergangenen 12 Jahren durchgeführt wurden. Gleichzeitig bedankte er sich beim Gremium für die konstruktive Mitarbeit in dieser Zeit. Er wünscht seiner Nachfolgerin als Bürgermeisterin sowie dem künftigen Gemeinderat alles Gute bei seiner Arbeit.
Gemeinderätin Hirthammer als künftige Bürgermeisterin bedankt sich abschließend noch bei 1. Bürgermeister Barth für die geleistete Arbeit in den vergangenen 12 Jahren. Sie richtete auch Dankesworte an die ausscheidenden Gemeinderäte.
Sobald wieder öffentliche Veranstaltungen möglich sind, erfolgt eine würdige Verabschiedung des 1. Bürgermeisters Josef Barth und der ausscheidenden Gemeinderäte.
Sitzung des Ferienausschusses am 06.04.2020
Aufgrund der Corona-Krise wurde in der Gemeinde Herrngiersdorf zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ein Ferienausschuss gegründet.
Die Gründung des Ferienausschusses erfolgte ausnahmsweise im Umlaufverfahren per E-Mail. Das Bayerische Staatsministerium für Inneres, für Sport und Integration hat hierzu mit Rundschreiben vom 20.03.2020 seine Zustimmung erteilt.
Alle Gemeinderäte der Gemeinde Herrngiersdorf haben per Mail der Errichtung des Ferienausschusses zugestimmt. Ebenso wurde folgender Zusammensetzung einstimmig zugestimmt:
- Bürgermeister Josef Barth
- Bürgermeister Josef Ebenslander
- Die weitere Vertreterin des Bürgermeisters Ida Hirthammer
- GR Josef Bischof (Vertreter GR Stefan Höglmeier)
- GR Johann Brunner (Vertreter GR Georg Blümel)
Die Amtszeit des Ferienausschusses läuft bis 30.04.2020.
Gemäß Art. 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist der Ferienausschuss befugt, Entscheidungen an Stelle des Gemeinderates zu treffen.
Der Ausschuss hat sich mit folgenden dringlichen Tagesordnungspunkten befasst:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 9;
Behandlung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und Feststellungsbeschluss
Die eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden wurden beschlussmäßig behandelt. Abschließend fasste der Ferienausschuss folgenden
Feststellungsbeschluss:
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 9 wird in der Fassung vom 06.04.2020 unter Einarbeitung der o. g. Ergänzungen festgestellt.
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes „GE Sittelsdorf V – Deckblatt 1“;
Behandlung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
Auch hier wurden die einzelnen Stellungnahmen der Fachbehörden beschlussmäßig behandelt. Abschließend fasste der Ferienausschuss folgenden
Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan “GE Sittelsdorf V Deckblatt 1“ wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlussfassung sowie der redaktionellen Ergänzungen in der heutigen Fassung vom 06.04.2020 einschließlich Begründung und Umweltbericht vom 06.04.2020 festgestellt und gemäß § 10 Abs. BauGB zur Satzung erhoben.
Der Bebauungsplan kann mit der Bekanntmachung in Kraft treten. Ein Genehmigungsverfahren ist nicht erforderlich.
3. Vergabe des Auftrags für das Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt dem Ing. Büro Pirker und Pfeiffer, Altdorf, den Auftrag zur Erstellung des integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement zum Bruttoangebotspreis von 56.426,17 €.
4. Vergabe der Torbauarbeiten am Feuerwehrhaus Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Fa. Neimcke, Mühldorf, den Auftrag zur Lieferung und Montage der Tore am Feuerwehrhaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 20.251,06 €.
5. Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
a) 8 Bauanträge für 8 Doppelhaushälften auf Fl. Nr. 7 Gmkg. Herrngiersdorf, Bernhardstr. 10
b) Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Mühlberg 17a in Herrngiersdorf, Fl.Nr. 85/1, Gemarkung Herrngiersdorf
In der letzten Sitzung vom 13.02.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Herrngiersdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit | ||||||
dem Gesamtbetrag der Erträge von | 4.828.308€ | |||||
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.523.995€ | |||||
und dem Saldo (Jahresergebnis) von | 304.313€ | |||||
2. im Finanzhaushalt | ||||||
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit | ||||||
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 3.120.410 € | |||||
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | 2.675.410 € | |||||
und einem Saldo von | 445.000 € | |||||
b) aus Investitionstätigkeit mit | ||||||
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 1.436.000 € | |||||
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | 3.223.000 € | |||||
und einem Saldo von | – 1.787.000 € | |||||
c) aus Finanzierungstätigkeit mit | ||||||
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 0 € | |||||
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | 0 € | |||||
und einem Saldo von | 0 € | |||||
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von |
– 1.342.000 € |
|||||
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.330.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | ||||||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v. H. | |||||
b) für die Grundstücke (B) | 250 v. H. | |||||
2. Gewerbesteuer | 290 v. H. | |||||
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes „An den Gärten“; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beschluss über die erneute Auslegung
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat Herrngiersdorf billigt den durch das Ingenieurbüro KomPlan, Landshut, erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „An den Gärten“ in der heutigen Fassung vom 13.02.2020 einschließlich der Begründung in der heutigen Fassung vom 13.02.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Gleichzeitig beauftragt die Gemeinde das Büro KomPlan zur Durchführung der Verfahrensschritte.
Das Ergebnis wird anschließend dem Gremium zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
3. Beschluss über Beteiligung an der Abens-Donau-Netz GmbH
Die Gemeinde Herrngiersdorf erwirbt an der stillen Beteiligungsgesellschaft der Abens-Donau Energie GmbH einen Anteil von 8.214 €.
4. Vergabe von verschiedenen Aufträgen für das Feuerwehrhaus Sandsbach
a) Gerüstbauarbeiten
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Artinger Gerüstbau, Abensberg, den Auftrag für die Gerüstbauarbeiten beim Feuerwehrhaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 23.053,87 €.
b) Vergabe des Auftrags für den Sicherheitskoordinator
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt dem Büro Ulrich Emersleben, Offenstetten, den Auftrag für die Planung und Überwachung des Bauvorhabens als Sicherheitskoordinator zum Bruttoangebotspreis von 3.213,00 €.
5. Vergabe des Auftrages für ein Baugrundgutachten für das Baugebiet „An den Gärten“
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt den Auftrag für das Baugrundgutachten für das Baugebiet „An den Gärten“ an die Firma IMH Ingenieurgesellschaft, Hengersberg, zum Bruttoangebotspreis von 3.357,59 €.
6. Beschluss zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für sog. Altanlagen
Der Gemeinderat Herrngiersdorf stellt fest, dass im Bereich der Gemeinde Herrngiersdorf keine Erschließungsanlagen vorhanden sind, welche die vorgenannten Kriterien erfüllen und vor dem 01.04.2021 fertiggestellt und abgerechnet werden müssten.
7. Behandlung von Bauanträgen
Folgenden Bauanträge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
a) Antrag zum Bau einer Hackschnitzelheizung in Altbach Nr. 3, Fl. Nr. 826 Gmkg. Herrngiersdorf
b) Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle in St. Johann Nr. 1, Fl. Nr. 1549 Gmkg. Herrngiersdorf
c) Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Sandsbach, Langquaider Str. 19, Fl. Nr. 659 Gmkg. Langquaid
In der Sitzung vom 21.11.2019 hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:
1. Vergabe von Aufträgen für das Feuerwehrhaus Sandsbach;
a) Sanitärarbeiten
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt den Auftrag für die Sanitärarbeiten am Feuerwehrhaus Sandsbach an die Firma Vornehm, Langquaid, zum Bruttoangebotspreis von 74.729,75 €.
b) Heizung/Lüftung
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt den Auftrag für die Heizungs- und Lüftungsarbeiten beim Feuerwehrhaus Sandsbach an die Firma Apleona HSG Südost GmbH, Regensburg, zum Bruttoangebotspreis von 103.605,61 €.
c) Auftrag für Statikprüfung
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt den Auftrag für die Statikprüfung beim Feuerwehrhaus Sandsbach an die Firma EVS, München, zum Bruttoangebotspreis von 7.332,77 €.
2. Widmung der Erschließungsstraße im Baugebiet „Burgmayerfeld“
Mit sofortiger Wirkung wird die neue Erschließungsstraße „An den Laaberauen“ mit einer Länge von 198 Metern zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:
3. Beschaffung eines Lüfters für die FF Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Huber, Kelheim, den Auftrag für die Lieferung eines Lüfters für die Feuerwehr Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 4.153,10 €.
Am 24.10.2019 wurde vom Gemeinderat folgendes beschlossen:
1. Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes durch den Planer Alexander Diem
1. Bürgermeister Barth kann zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Alexander Diem begrüßen. Herr Diem hat im Auftrag der Gemeinde den Feuerwehrbedarfsplan erstellt. In Form einer Präsentation wird der Plan vorgestellt.
Der Bedarfsplan umfasst rechtliche Grundlagen, Aufgaben der Feuerwehren, Gefahrenanalyse, Risikoanalyse, Festlegung von Planungszielen, Ist-Ausstattung der Feuerwehren, Soll-/Ist-Vergleich sowie Handlungsempfehlungen. Bezüglich der Gefahrenanalyse ist vor allem die große Gewerbefläche in Sittelsdorf, das neue Gewerbegebiet in Sandsbach-West sowie das Überschwemmungsgebiet der Großen Laber in Sandsbach zu nennen. Das Schutzgebiet ist sowohl im Bereich Sandsbach als auch im Bereich Herrngiersdorf sehr gut abgedeckt. Bezüglich der Ist-Ausstattung wird festgestellt, dass die FF Herrngiersdorf mit dem neuen Feuerwehrhaus zeitgemäß und bedarfsgerecht ausgestattet ist. Das Feuerwehrhaus in Sandsbach ist nicht mehr zeitgemäß und bedarfsgerecht. Ein Neubau ist bereits in der Umsetzungsphase.
Letztendlich kommt Herr Diem in seinem Feuerwehrbedarfsplan zu folgenden Handlungsempfehlungen:
Beim Fahrzeugbestand der FF Sandsbach soll kurzfristig eine Ersatzbeschaffung des vorhandenen LF 8 durch ein LF 20 KatS erfolgen, der bestehende Gerätewagen soll mittelfristig durch einen Mannschaftstransportwagen ersetzt werden. Beim Fahrzeugbestand der FF Herrngiersdorf soll das bestehende TSF mittelfristig durch einen Gerätewagen Logistik GWL2 ersetzt werden.
2. Fahrzeugbeschaffung für die FF Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf beschafft für die FF Sandsbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Löschfahrzeug LF 20 KatS.
3. Auftragserteilung für die Ausschreibung des Fahrzeugs der FF Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt dem Ingenieurbüro Diem, Lappersdorf, den Auftrag zur Ausschreibung des Fahrzeugs der FF Sandsbach. Der Auftrag umfasst die Module 1 und 2 gemäß vorliegendem Angebot. Über das Modul 3 soll zu gegebener Zeit entschieden werden.
4. Bestellung eines Gemeindewahlleiters für die Gemeindewahlen 2020
Der Gemeinderat Herrngiersdorf beruft gemäß Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes Herrn Ludwig Wagner, Sandsbach, zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020. Zu seiner Stellvertreterin wird Frau Johanna Marklstorfer, Herrngiersdorf, bestellt.
Der Gemeinderat Herrngiersdorf hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 über folgende Tagesordnungspunkte beraten:
1. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „An den Gärten“; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs und Billigung des Entwurfs
Die Gemeinde Herrngiersdorf billigt den vom Büro Komplan, Landshut, ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf „An den Gärten“ einschließlich Begründung und Umweltprüfung in der Fassung vom 17.10.2019 unter Einarbeitung der vorgenannten Änderungen und Ergänzungen. Der Bebauungsplanentwurf und Begründung sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Vorlage der Jahresrechnung 2018
Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 wird von Kämmerer Wagner vorgetragen und in den wichtigsten Positionen erläutert. Der Gemeinderat nimmt ihn gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergegeben.
3. Vergabe von Aufträgen für das Feuerwehrhaus Sandsbach
a) Metalldacharbeiten
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Hauser, Rohr i. NB, den Auftrag für die Metalldacharbeiten am Feuerwehrhaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 92.004,49 €.
b) Stahlbauarbeiten
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Probst, Abensberg, den Auftrag für die Stahlbauarbeiten am Feuerwehrhaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 31.558,80 €.
c) Zimmererarbeiten
Die Gemeinde Herrngiersdorf, erteilt der Firma Teubl GmbH, Herrngiersdorf, den Auftrag für die Zimmererarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Sandsbach zum Bruttoangebotspreis von 16.565,66 €.
4. Behandlung von Bauanträgen
Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in Herrngiersdorf, Sonnenhang 14, Fl.Nr. 83/4, Gemarkung Herrngiersdorf, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.09.2019 folgende Themen behandelt:
1. Vorstellung eines Vorentwurfs für das Baugebiet „An den Gärten“ und Billigung des Vorentwurfs
Planer Fritz Bauer vom Büro Komplan stellt zwei Planungsvarianten vor.
Der Gemeinderat Herrngiersdorf entscheidet sich für die Variante 1 des Büros Komplan, Landshut. Bis zur nächsten Sitzung ist ein detaillierter Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten.
Variante 1 beinhaltet insgesamt 15 Baugrundstücke, davon 11 Einzelhausplätze und 4 Doppelhaushälften. Insgesamt sind 10.200 m² überplant, davon sind 14 % Straßenerschließungsflächen. Die Plätze haben unterschiedliche Größen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Bebauung. Maximal sei eine zweigeschossige Bebauung zulässig. ES ist vorgesehen, die Entwässerung im Trennsystem vorzunehmen, die Rückhaltung erfolgt dezentral mit einer Zisterne auf den jeweiligen Baugrundstücken.
2. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in Herrngiersdorf, Fl. Nr. 43 (Pausingerfeld)
Der Gemeinderat Herrngiersdorf beschließt entsprechend vorgenannter Sachlage die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Flächenumgriff von insgesamt ca. 2,2 ha. Der Umgriff des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücksfläche mit der Flurnummer 43, Gemarkung Herrngiersdorf. Die räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.
Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Das Verfahren erfolgt nach § 13b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 2 BauGB vorsieht.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird das Ing.-Büro KomPlan, Landshut, beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das neu geschaffene Baugebiet erhält die Bezeichnung „Beim Oberfeld“.
3. Vergabe der Elektroarbeiten für das Feuerwehrhaus Sandsbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt den Auftrag für die Elektroarbeiten beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses Sandsbach an die Firma Neßlauer, Neufahrn, zum Bruttoangebotspreis von 67.257,31 €.
4. Vergabe von Aufträgen aufgrund Wasserrechtsauflagen;
Renaturierung am Siegersbach
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Jackermeier, Langquaid, den Auftrag für die Renaturierungsmaßnahmen am Siegersbach zum Bruttoangebotspreis von 35.095,48 €.
Neubau von Rückstauklappen an Mischwasserentlastungen
Die Gemeinde Herrngiersdorf erteilt der Firma Jackermeier, Langquaid den Auftrag für die Nachrüstung von Rückstauklappen an Mischwasserentlastungen zum Bruttoangebotspreis von 21.550,31 €.
5. Behandlung von Bauanträgen
Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf Fl.-Nr. 1547 Gmkg. Herrngiersdorf, St. Johann 1, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.