Baugebiet „Beim Oberfeld“ in Herrngiersdorf
Der Gemeinderat Herrngiersdorf hat am 19.09.2019 beschlossen, für das Grundstück Fl. Nr. 43 der Gemarkung Herrngiersdorf einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im Ortsteil Herrngiersdorf aufzustellen. Dies wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 10.10.2019 öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Beim Oberfeld“, die Nutzungsart soll ein Allgemeines Wohngebiet werden.
In seiner Sitzung am 17.09.2020 hat der Gemeinderat nun die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das vorliegende Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Beim Oberfeld“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil zum Bebauungsplan sowie der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom
21.12.2020 bis einschließlich 22.01.2021
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.11, Marktplatz 24, 84085 Langquaid, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt werden.
Die Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid sind:
Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der momentanen Corona-Pandemie eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 09452/912-23 oder per Mail unter kaemmerei@langquaid.de notwendig ist.
Download „Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung“
Download „Entwurf Bebauungsplan „Beim Oberfeld“
Download „Begründung zum Bebauungsplan „Beim Oberfeld“